Gremien und Organigramm
Die strategische Führung der SQS liegt beim Vorstand, die operative Führung bei der Geschäftsleitung. Das oberste Organ ist die Mitgliederversammlung. An ihr sind die Mitgliedsorganisationen (zurzeit 51) und die Einzelmitglieder (zurzeit 9) stimmberechtigt. Die Mitglieder unterstützen den Auftrag und die Anliegen der SQS ideell. Neumitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes aufgenommen.
Externe Personen und Organisationen können ihre Unzufriedenheit mit Aktivitäten und Dienstleistungen der SQS oder einer durch die SQS zertifizierten Organisation über das Meldeportal der SQS-Website melden. Die Aufsichtskommission ist in Streitfällen bezüglich der Erteilung von SQS-Zertifikaten das oberste Entscheidungsgremium.
Mitarbeitende der SQS können Beschwerden oder andere Probleme gemäss dem im Geschäftsethik-Kodex vorgesehenen Meldeverfahren einbringen. Die externe neutrale Aufsichtskommission fungiert hier als letzte Anlaufstelle, sollten die anderen Stellen – der/die Vorgesetzte, die Geschäftsleitung und die Personalabteilung – aus der Sicht des/der Mitarbeitenden nicht infrage kommen bzw. die Angelegenheit nicht zufriedenstellend handhaben.
Ausschliesslich beratende Funktionen haben die Beiräte. Der Wirtschaftsbeirat fördert den Austausch mit der Wirtschaft, aber auch mit der Wissenschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen. Der Politische Beirat fördert den Kontakt zu Entscheidungstragenden aus der Verwaltung und Politik. Er ist somit ein wichtiges Gremium, damit die SQS ihren statuarischen Auftrag wahrnehmen kann, ihre Interessen gegenüber diesen Anspruchsgruppen wahrzunehmen. Dabei agiert die SQS unabhängig von politischen Parteien, Bewegungen und Verbänden. Die Verantwortung für diese Interessenvertretung obliegt dem Public-Affairs-Ausschuss, der sich aus je zwei Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsleitung zusammensetzt.