SODK OST+
Externe Überprüfung von Behinderteninstitutionen
SODK OST+ verliert zum 31. Juli 2028 seine Gültigkeit. Ab 1. August 2025 können ausschliesslich Zertifizierungen nach SODK-OST+:2023 durchgeführt werden. Alle Informationen zur Revision befinden sich auf der Webseite von SODK-OST+:2023.
Motivation
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Durch die Entflechtung der Aufgaben gegenüber dem Bund haben die Kantone an Autonomie gewonnen, gleichzeitig aber auch die Verantwortung für die Finanzierung und Qualitätssicherung der Behinderteneinrichtungen übernommen. Die Qualitätsrichtlinien der SODK OST+ sind in der Deutschschweiz das am häufigsten eingesetzte Instrument zur Qualitätssicherung.
Wirkung
Eine Zertifizierung anhand der Qualitätsrichtlinien SODK OST+ bildet die Grundlage für eine kontinuierliche Verbesserung und Entwicklung auf den Ebenen Organisation und Infrastruktur, Personal und Führung sowie Klientinnen/Klienten und Fachlichkeit. In einigen Kantonen ist das SODK OST+ Zertifikat eine Voraussetzung für Leistungsvereinbarungen.
Zielgruppen
Organisationen für Menschen mit einer Behinderung wie Wohnheime, Begleitetes Wohnen, Werkstätten und Tagesstätten.
Gültigkeit
Drei Jahre - im Sinne der kontinuierlichen Weiterentwicklung findet jährlich ein Aufrechterhaltungsaudit und nach drei Jahren ein Rezertifizierungsaudit statt.
Anerkennung
Die Anforderungen der kantonalen Aufsichtsbehörden an interne und externe Überprüfungen sind unterschiedlich. Ausschliesslich die zuständige kantonale Behörde kann festlegen, ob die externe Zertifizierung nach SODK OST+ durch SQS anerkannt ist.
Kombinationen
SODK OST+ ist mit ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 45001 (Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) zum prozessorientierten und integrierten Führungssystem ausbaubar, welches umfassenden Mehrwert schafft.