HKN Herkunftsnachweis Elektrizität
Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität
Motivation
Eine Anlagenbeglaubigung HKN ist Voraussetzung, um in den Genuss der Förderung gemäss Energieförderungsverordnung zu gelangen. Die Betreiber von Anlagen mit einer Anschlussleistung von über 30 kVA haben die Pflicht, ihr Kraftwerk im von Pronovo betriebenen Herkunftsnachweissystem erfassen zu lassen.
Wirkung
Die Aufnahme ins Herkunftsnachweissystem ermöglicht den nationalen und internationalen Handel von Strom respektive von den Herkunftsnachweisen. Anlagenbeglaubigungen bewirken die Qualifikation für die Energieförderung. Die Erfassung der beglaubigten Produktionszahlen in einer HKN-CH-Datenbank verhindert die doppelte Vermarktung eines ökologischen Mehrwertes.
Zielgruppen
Stromproduzenten
Gültigkeit
Anlagenbeglaubigung unbegrenzt < 300 kW und 5 Jahre für Anlagen > 300 kW. Produktionsbeglaubigung monatlich, quartalsweise oder jährlich.
Anerkennung
Das Zertifikat HKN Herkunftsnachweis Elektrizität ist national anerkannt.
Kombinationen
HKN Herkunftsnachweis Elektrizität ist kombinierbar mit ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und Naturemade basic/star (Zertifizierung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen).