HKN Herkunftsnachweis Elektrizität
Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität
Motivation
Für Nicht-Photovoltaikanlagen mit einer Wechselstrom-Nennleistung von höchstens 30 kVA sowie Photovoltaikanlagen über 100 kW ist die Beglaubigung nur durch akkreditierte Auditoren der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) zulässig.
Die Beglaubigung der Anlagen muss durch einen für den betreffenden Fachbereich durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditierten Auditor oder Auditorin erfolgen. Die Beglaubigung muss im Rahmen einer Begehung vor Ort und durch Überprüfung vorgelegter Dokumente geschehen.
Wirkung
Die Beglaubigung ist ein entscheidender Schritt für Transparenz, Marktintegration und Förderung erneuerbarer Energien in der Schweiz und darüber hinaus.
Zielgruppen
Die Beglaubigung HKN Herkunftsnachweis Elektrizität betrifft Kraftwerke für erneuerbare Energien, die Strom aus folgenden Quellen erzeugen: Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, Windkraft und Photovoltaik.
Gültigkeit
Die Beglaubigung HKN Herkunftsnachweis Elektrizität ist zeitlich begrenzt und muss regelmässig erneuert werden, um die Korrektheit und Förderfähigkeit der Anlage sicherzustellen. Betreiber sollten sich frühzeitig über Ablaufdaten und notwendige Re-Audits informieren.
Anerkennung
Die Beglaubigung HKN Herkunftsnachweis Elektrizität ist national und international anerkannt und handelbar. Die HKN basieren auf dem europäischen Energiezertifikatsstandard «EECS» und erfüllen die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung. Die Dienstleistung der SQS ist nach höchsten Standards bei der SAS akkreditiert.
Kombinationen
Die Beglaubigung ist nicht mit anderen Zertifizierungen kombinierbar.