Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Druckgeräteverordnung SR 930.114
Zertifizierung von Druckgeräte-Herstellern gemäss den Anforderungen der Druckgeräteverordnung SR 930.114 und der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Module A2, B, C2, D, D1, E, E1, F, G, H und H1
Motivation
Eine Zertifizierung ist gesetzlich notwendig zur Herstellung von Druckgeräten ab Kategorie II. Die SQS als notifizierte Stelle für Druckgeräte (NB 1250) überprüft die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen und begleitet den Hersteller vom Entwurf bis zur Schlussprüfung bei der Fertigung von Druckgeräten.
Wirkung
Die Druckgeräteverordnung SR 930.114 und die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU gewährleisten fachkompetente, kundenorientierte Leistungen und Lösungen, qualifizierte Lieferanten sowie eine Risiko- und Kostenminimierung.
Zielgruppen
Hersteller von Druckgeräten im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU und der Druckgeräteverordnung SR 930.114.
Gültigkeit
3 Jahre - im Sinne der kontinuierlichen Weiterentwicklung findet jährlich ein Aufrechterhaltungsaudit und nach 3 Jahren ein Rezertifizierungsaudit statt.
Anerkennung
Die SQS ist notifizierte Stelle für Druckgeräte mit der Kennnummer 1250.
Das SQS-Zertifikat für Druckgeräte ist international anerkannt.
Kombinationen
Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Druckgeräteverordnung SR 930.114 sind kompatibel mit ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 3834-2 (Zertifizierung von Schweissbetrieben), ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 45001 (Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit).