DGR Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Druckgeräteprüfungen in unregelmässigen Abständen

Konformitätsbewertungsverfahren von Druckgeräte-Herstellern gemäss den Anforderungen der Druckgeräteverordnung SR 930.114 und der Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU, Modul A2

Motivation

Für Druckgeräte ab Kategorie II, die unter die Druckgeräteverordnung fallen, muss der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Die SQS als notifizierte Stelle für Druckgeräte (NB 1250) überprüft die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen und begleitet den Hersteller vom Entwurf bis zur Schlussprüfung bei der Fertigung von Druckgeräten.

Wirkung

Die Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Druckgeräteprüfungen in unregelmässigen Abständen gewährleistet fachkompetente, kundenorientierte Leistungen und Lösungen, qualifizierte Lieferanten sowie eine Risiko- und Kostenminimierung.

Zielgruppen

Hersteller von Druckgeräten im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU und der Druckgeräteverordnung SR 930.114.

Gültigkeit

Die Bescheinigung für die Konformitätsbewertung nach Modul A2 ist ein Jahr gültig.

Anerkennung

Die SQS ist eine akkreditierte Inspektionsstelle (Typ A) im technischen Bereich Druckgeräte gemäss SR 930.114 Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung, DGV) (Richtlinie 2014/68/EU über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt) für interne Fertigungskontrolle mit überwachten Druckgeräteprüfungen in unregelmässigen Abständen Anhang III – Modul A2. Die SQS ist notifizierte Stelle mit der Kennnummer 1250 für alle Produktkategorien, die unter die Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU fallen. Die Bescheinigung für die Konformitätsbewertung nach Modul A2 ist international anerkannt.

Kombinationen

Konformitätsbewertungsverfahren nach der Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU können parallel zur Zertifizierung nach den Normen ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 3834-2 (Zertifizierung von Schweissbetrieben) durchgeführt werden.

Lead Auditor
Michael Bergk
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