Umweltanforderungen, SQS-Wissen

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU: auch für Unternehmen aus der Schweiz wichtig

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Alex Gertschen

Veröffentlicht am: 08.09.2022

Lesedauer

ca. 3 Minuten

Die Europäische Union ist die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Deshalb wirken sich regulatorische Neuerungen für den EU-Binnenmarkt oft auch auf hiesige Unternehmen aus. Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen insbesondere die EU-Taxonomie sowie die – damit zusammenhängende – neue Prüfpflicht für Nachhaltigkeitsberichte wegweisende Veränderungen dar.

Vor wenigen Wochen haben der Europäische Rat – in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind – sowie das direkt von der Bevölkerung gewählte Europäische Parlament – eine Einigung über die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt. Zwar handelt es sich um eine sogenannt vorläufige politische Einigung, doch gilt deren Billigung als praktisch sicher (vgl. die Medienmitteilung des Europäischen Rats). Die CSRD gilt auch für Unternehmen aus der Schweiz, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erwirtschaften und in der EU mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung haben. 

 

Welche Neuerungen bringen die CSRD? 

Die CSRD bedeuten eine Weiterentwicklung der seit 2014 bestehenden Richtlinien über die Angabe nicht-finanzieller Informationen (Non-Financial Reporting Directive, NFRD). Neu ist: 

  • Die Berichtspflichten gelten für mehr Unternehmen (knapp 50 000 statt wie bisher rund 10 000) und sind wesentlich detaillierter. 
  • Als «gross» definierte Unternehmen (s. unten) werden dazu verpflichtet, Informationen zur Einhaltung bzw. Anwendung von Menschen-, Umwelt- und sozialen Rechten sowie Governance-Aspekten zu veröffentlichen. 
  • Diese Informationen sind besser zugänglich, weil sie in einem gesonderten Abschnitt der Lageberichte von Unternehmen veröffentlicht werden müssen. 
  • Für Nachhaltigkeitsberichte wird eine Zertifizierungspflicht eingeführt. 

 

Ab wann und für wen gelten die CSRD? 

Die EU-Vorschriften über nicht-finanzielle Informationen werden stufenweise ab Anfang 2024 eingeführt und gelten unter anderem für 

  • grosse Unternehmen (250 oder mehr Beschäftigte sowie eine Bilanzsumme von 20 Mio. Euro oder ein Nettoumsatz von 40 Mio. Euro); 
  • börsenkotierte KMU, wobei diese bis 2028 eine Ausnahmeregelung («Opt-out») in Anspruch nehmen können; 
  • Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU, sofern sie in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben. 
Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU - Schweiz

Einen Überblick über die EU-Vorschriften über nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung finden Sie unter Non-Financial Reporting Directive

«Die Zahl verantwortungsbewusster Investoren steigt» 

Die EU hat 2022 eine Taxonomie für Banken und andere Finanzintermediäre in Kraft gesetzt, die relativ klar festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten nachhaltig sind. Damit die Finanzmarktakteure ihre Kapitalanlagen als nachhaltig deklarieren dürfen, benötigen sie Informationen vonseiten der Kapitalnehmer – insbesondere von Unternehmen. Wie und was diese zu berichten haben, wird in den EU-Vorschriften über nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung beschrieben. Die EU will die Finanzindustrie somit als Hebel benutzen, um die gesamte Wirtschaft nachhaltig umzugestalten. Zu diesem Thema hat die SQS Deutschland GmbH kürzlich mit dem renommierten Finanzexperten Rüdiger Senft ein Interview geführt, von dem wir an dieser Stelle einen Auszug publizieren: 

Herr Senft, welche Rolle spielt der Finanzsektor für eine nachhaltig ausgerichtete Wirtschaft?

Der Finanzsektor spielt eine ganz entscheidende Rolle, und zwar als verlässlicher Partner der Realwirtschaft bei deren Transformation. Konkret gesagt, der Finanzsektor stellt das Kapital zur Verfügung, das die Realwirtschaft benötigt, um sich erfolgreich für die Zukunft zu rüsten.

 

Können Sie das näher erläutern?

Im Pariser Klimaabkommen steht nicht nur, dass die globale Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad begrenzt werden, sondern auch, dass der Finanzsektor eine zentrale Rolle spielen soll. Ein ganzes Gesetzesbündel der EU übersetzt diese Anforderungen auf die Banken und damit auch mittelbar auf deren Kunden. Ein Beispiel: Banken sollen Kapitalströme in Richtung Nachhaltigkeit lenken. Hierzu bedarf es jedoch erst einmal einer Definition dessen, was überhaupt als nachhaltig anzusehen ist. Ich spreche von der sogenannten EU-Taxonomie, die zuletzt ja auch kontrovers diskutiert wurde. Des weiteren müssen Banken berechnen, ob nachhaltige Kredite tatsächlich auch ein geringeres Ausfallrisiko darstellen und falls ja, in welcher Höhe. Schliesslich müssen Firmenkunden transparenter werden, damit Banken solche Berechnungen überhaupt anstellen können. Kurz gesagt: Die Lenkung von Kapital in Richtung Nachhaltigkeit geht einher mit der Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken auf Basis von Unternehmensinformationen.

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Rüdiger Senft ist bereits seit über fünfzehn Jahren im Bereich Nachhaltigkeit aktiv und die EU-Taxonomie ist kein Fremdwort für ihn. Der Finanzexperte war als Leiter Nachhaltigkeit bei der Commerzbank und als Banking Expert bei der UNO tätig. Heute unterstützt der 53-Jährige als Berater Unternehmen und Finanzdienstleister dabei, nachhaltiger zu wirtschaften und insbesondere ihre Chancen zu nutzen. Im Gespräch mit der SQS Deutschland GmbH erklärt Senft die EU-Taxonomie-Verordnung und die Bedeutung des Finanzsektors für die Nachhaltigkeit.

Neben Krediten spielen auch Investitionen eine wichtige Rolle. Wie unterscheiden sich die Investoren von früher von den heutigen?

Man kann sagen, dass Nachhaltigkeit neue Anlegertypen hervorgebracht hat. Investoren, die rein nach Rendite-Risiko-Gesichtspunkten entscheiden, gibt es zwar auch weiterhin, daneben steigt aber die Zahl der Investoren, die verantwortungsbewusster anlegen möchten. So schliessen manche Investoren inzwischen bestimmte Branchen explizit aus, etwa Rüstung oder Kohle. Andere wollen ihr Kapital bewusst in nachhaltig agierende Unternehmen lenken und investieren in Aktien mit sehr gutem Nachhaltigkeits-Rating. Wiederum andere, die Impact-Investoren, möchten ihr Kapital dort investieren, wo es maximal positive Wirkung entfaltet. Dies könnten zum Beispiel soziale Projekte sein, für die man nur schwer eine andere Finanzierung findet. Dafür sind Impact-Investoren unter Umständen auch bereit, auf einen Teil ihrer finanziellen Rendite zu verzichten, die aber in der Regel durch die «soziale Rendite» der positiven Wirkung für das Umfeld ausgeglichen wird.

 

Als Sie bei der Commerzbank waren, haben Sie es geschafft, CO2-Ziele früher als geplant zu erreichen. Wenn Sie Kunden bei Dekarbonisierungs-Strategien begleiten: Wo fangen Sie an, damit die Dekarbonisierung auch dort gelingt?

Eine wichtige Voraussetzung für eine solche Strategie ist das Commitment von ganz oben. Die Unternehmensleitung, sei es Vorstand oder Geschäftsführung, muss sich wirklich ernsthaft mit dem Thema Klima auseinandersetzen wollen. Denn zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels müssen auch auf Unternehmensebene ambitionierte Massnahmen definiert werden. In der Regel sind dies Aussagen darüber, bis zu welchem Jahr man emissionsneutral wirtschaften möchte. Die Bundesregierung strebt dies für Deutschland beispielsweise für das Jahr 2045 an. Ein langer Zeitraum für den weitere Zwischenziele definiert werden sollten. Dann beginnt man schon direkt mit der Nullmessung. Wo steht das Unternehmen im Augenblick? Hierfür werden alle Treibhausgasquellen im Unternehmen identifiziert und in eine Klimabilanz überführt. Auch die Energie, die von Kraftwerken bezogen wird sowie idealerweise auch die Lieferkette, werden Teil der Klimabilanz. Mit diesen Angaben kann man die grossen CO2-Emittenten identifizieren und sich Massnahmen überlegen, seine Emissionen über die nächsten Jahre auf Netto-Null zu reduzieren. Wichtig ist, darüber auch transparent zu berichten. Nur so kann ein Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit glaubwürdig sein.

  • Lesen Sie hier das gesamte von der SQS Deutschland GmbH geführte Interview. 
  • Einen Überblick über die EU-Taxonomie finden Sie auf der Website der EU-Kommission

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